Liebe Studiokunden und Sonnenfans,
Wieso haben wir geschlossen?
Die Grundlage der Schließung der Sonnenstudios bildet die jüngste, die 11. Verordnung des Bayrischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege in der zwar zunächst nur folgendes aussagt: “Dienstleistungsbetriebe mit Kundenverkehr, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, sind untersagt.” Jedoch wurde diese durch folgende Auflistung ergänzt, in der Sonnenstudios explizit amtlich geschlossen werden:
https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/12/faq_corona_krise_und_wirtschaft_20201215.pdf
Wie lange wird voraussichtlich geschlossen sein?
Wir haben derzeit keine anderslautende Information, als dass die Ausgangsbeschränkungen vorerst bis zum 10.01.2021 gelten. Damit währen wir ab dem 11.01.2021 wieder für Euch geöffnet.
Wo kann ich sehen ob die Sonnstudios wieder geöffnet sind?
Wir werden Euch auf unserer Website und auf Facebook auf dem Laufenden halten.
Meine Sonnenstudio ist geschlossen, bekomme ich meinen Beitrag wieder?
Die Wochen in denen Du unser Studio nicht nutzen konntest werden Deinem Kundenkonto gutgeschrieben und automatisch an das Laufzeitende Deines Vertrages angehängt. Dafür musst Du nichts mehr weiter tun. Solltest Du eine Aussetzung des Beitrags wünschen, teile dies bitte rechtzeitig bis 29.12.2021 mit. Der Vertrag verlängert sich dann um den Zeitraum der Beitragsaussetzung. Mehr dazu findest Du hier:
Alternativ kannst Du Dir auch einen Gutschein für Kosmetikprodukte oder Nageldesign ausstellen lassen.
Kann ich außerordentlich kündigen?
Nein. Eine Betriebsschließung durch behördliche Vorgaben stellen keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar.